Freitag, 22. Juli 2005

In der Sonnenschutz-Auseinandersetzung zeichnet sich eine Klärung ab. Gestern brachte Herr Rossi aus dem Maklerbüro eine erstaunliche, aber sehr elegante Lösung mit. Ist sie typisch italienisch?
Vorher aber noch ein Wort zur "Macht" des Hausmeisters. Nach den Angaben des Wohnungsvermittlers reicht diese von einer Verwarnung bis zur Verhängung eines Ordnungsgeldes! Aber mal ehrlich, welcher Hausmeister darf ein Bußgeld verhängen? Andererseits; Papa, wie wäre es denn mit: Einmal Rauchen auf dem Schulhof = 10Euro??
Schade, dass ich kein Knöllchen ausstellen darf, wenn z.B. der Nachbar von gegenüber wieder seine Frau anschreit und verprügelt...
Wir planen nun folgendes: Wir schreiben einen Brief an den besagten Hausmeister, in dem wir ihm erklären, dass es sich bei unserem Sonnenschutz um ein Provisorium handelt, das schon bald durch einen jüngst von uns bestellten Sonnenschirm ersetzt wird...
Wir werden aber erstmal verschweigen, dass sich die Lieferung noch etwa 2-3 Monate, eventuell sogar bis zum Ende des Sommer verzögern könnte....

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